Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)

28.11.2011

Das neue Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) wurde am 11.11.11 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und löst damit zum 01.12.2011 das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) ab.

Ziel dieser Neuordnung ist, einen besseren Verbraucherschutz und einen fairen Wettbewerb zu erreichen.

Schwerpunkte der Neufassung:

1. Die frühzeitige Entdeckung von gefährlichen Produkten wird durch eine intensivere Zusammenarbeit zwischen Marktüberwachung und Zoll erreicht. Hierzu wird ein Richtwert von 0,5 Stichproben pro 1.000 Einwohner eingeführt.

2. Die Bestimmungen rund um das GS-Zeichen wurden strenger gefasst und von seiner Verwendungsmöglichkeit her erweitert.