Rauchmelderpflicht in Baden-Württemberg
11.07.2013
Seit dem 10.07.2013 besteht nun auch für Baden-Württemberg eine gesetzliche Rauchmelderpflicht. Diese sieht im Detail wie folgt aus:
- für Neu- und Umbauten seit 10.07.2013
- für bestehende Wohnungen bis zum 31.12.2014
- in Schlafräumen sowie in den Fluren, die von den Schlafzimmern zur Wohnungstür führen