Rauchmelderpflicht in Baden-Württemberg

11.07.2013

Seit dem 10.07.2013 besteht nun auch für Baden-Württemberg eine gesetzliche Rauchmelderpflicht. Diese sieht im Detail wie folgt aus:

  • für Neu- und Umbauten seit 10.07.2013
  • für bestehende Wohnungen bis zum 31.12.2014
  • in Schlafräumen sowie in den Fluren, die von den Schlafzimmern zur Wohnungstür führen