Infos
Der Vorstand des VBBD e.V.
Vorstand
Die Vorstandsmitglieder des Vereins der Brandschutzbeauftragten in Deutschland e.V. (VBBD) werden jeweils direkt durch die Mitgliederversammlung für die Dauer von drei Jahren gewählt. Der Vorstand des Vereins besteht aus
- 1. Vorsitzender
- 2. Vorsitzender
Der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Sie sind als gesetzlicher Vorstand nach § 26 BGB jeweils einzelvertretungsberechtigt. Der 1. und/oder der 2. Vorsitzende ist auch als Pressesprecher für den Verein zuständig bzw. führt die allgemeine Pressearbeit.
- Stellvertretender Vorsitzender
Der stellvertretende Vorsitzende vertritt den 1. und/oder 2. Vorsitzenden im Verhinderungsfall.
- Kassenwart
Dem Kassenwart obliegt die Erledigung des gesamten Rechnungswesens. Er ist zugleich für die Mitgliederverwaltung zuständig und für den rechtzeitigen Einzug der Mitgliedsbeiträge.
- Schriftführer
Der Schriftführer protokolliert den Verlauf und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Vorstandes.
Über die satzungsgemäßen Aufgaben der Vorstandsmitglieder hinaus kann der gesetzliche Vorstand durch einen Geschäftsverteilungsplan Aufgaben der Vereinsführung an weitere Vorstandsmitglieder abgeben. Für bestimmte Rechtsgeschäfte im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs bei Erledigung der satzungsgemäßen Aufgaben des Vereins kann einem Vorstandsmitglied zweck- und betragsbegrenzte Einzelvertretungsvollmacht durch den gesetzlichen Vorstand erteilt werden.
Die Vorstandsmitglieder führen die Geschäfte des Vereins ehrenamtlich.
Geschäftsstelle
Der Vorstand wird in der Erledigungen der Verwaltungsgeschäfte durch eine Geschäftsstelle unterstützt.
Geschäftsstelle
Dahlweg 120a, 48153 Münster
Tel.: +49(0) 251 / 14 98 16 94
Email: office@vbbd.de
Montag bis Donnerstag von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr



