Brandverhütungsschau NRW neu geregelt
11.01.2016
In NRW wurde zum 01.01.2016 das Feuerschutzhilfegesetz durch das "Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG)" abgelöst.
Die folgenden wesentlichen Änderungen sind z. B. im § 26:
- Umbenennung der Brandschau in Brandverhütungsschau und
- die Frist wurde von 5 Jahre auf längstens 6 Jahre erhöht.
Siehe hierzu folgenden Link: